Das System der automatischen Radarmessungen ist neu geregelt worden. Unter anderem sollen Radarfallen künftig mit Schildern angekündigt werden. Außerhalb von Wohngebieten müssen die Hinweise mindestens 1000 Meter vorher angebracht sein, 200 Meter auf innerstädtischen Durchgangsstraßen und 75 Meter auf anderen Straßen. Ein Jahr haben die Gemeinden Zeit, die Vorgaben umzusetzen.
Messgeräte erst ab bestimmten Geschwindigkeiten
Im Ortsgebiet dürfen Radarboxen nur bei 50 km/h Höchstgeschwindigkeit aufgestellt werden. Kontrollen in 30er Zonen sind nur erlaubt, wenn es auf der entsprechenden Straße Rad- bzw. Fußgängerwege gibt. Die neuen Regelungen wirken sich auch auf Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen aus. Wird auf einer Autobahn zum Beispiel das Tempo von 120 auf 80 km/h reduziert, darf kein Blitzer aufgestellt werden. Der Geschwindigkeitsunterschied zwischen den Abschnitten darf nur 20 km/h betragen. Es gibt sogar Regeln, wie viele Geräte in einem bestimmten Umkreis stehen dürfen. Die Bürgermeister haben jetzt 12 Monate lang Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen. Danach sind Radargeräte, die den Anforderungen nicht entsprechen, verboten.
Gerichtsurteil als Auslöser
Die vielen Radarboxen (über 11.000) waren immer wieder Thema und stehen schon länger in der Kritik. Jetzt gibt es ein Gerichtsurteil nach einem Einspruch gegen eine Strafe. Weil es in Italien unterschiedliche Arten und Genehmigungen für die Messgeräte gibt, hat der Beschwerdeführer Recht bekommen. Als Reaktion darauf haben schon einige Orte, unter anderem Triest, Kontrollen durch Radarboxen ausgesetzt, weil sie eine Flut an Einsprüchen befürchten.