Ratgeber » Versicherungsratgeber » Hotelkosten: Wann zahlt die Haushaltsversicherung?

Hotel- und Unterbringungskosten in der Haushaltsversicherung

Schwere Schadensfälle, etwa durch Leitungswasser oder einen Brand, können Ihre Wohnung oder Ihr Haus unbewohnbar machen. Das bedeutet, dass Sie sich vorübergehend eine andere Unterkunft suchen müssen. In solchen Fällen kommt die Haushaltsversicherung ins Spiel: Sie übernimmt in der Regel die anfallenden Kosten für die Unterbringung in einem Hotel oder einer vergleichbaren Herberge. In diesem Ratgeber erfahren Sie, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Ihre Versicherung diese Ausgaben deckt.

Wann zahlt die Haushaltsversicherung Hotel- und Unterbringungskosten?

Die Haushaltsversicherung kommt dann für die Kosten einer ersatzweisen Unterbringung auf, wenn Ihr Zuhause aufgrund eines versicherten Schadensfalls teilweise oder vollständig unbewohnbar ist.

Zu den versicherten Schadensfällen in der Haushaltsversicherung gehören jene, die durch Blitzschlag, Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder Leitungswasser verursacht werden.

Die Leistungen werden aber nur übernommen, wenn sie ausdrücklich in der Versicherungspolizze enthalten sind.

Beachten Sie zudem: Wenn lediglich ein einzelnes Zimmer in einer Mehrzimmerwohnung oder in einem Haus massiv beschädigt wird, ist die Kostenübernahme für eine anderwärtige Bleibe häufig ausgeschlossen.

Koffer und Reisetasche in Zimmer

Welche Hotel- und Unterbringungskosten übernimmt die Haushaltsversicherung?

 

Die genauen Leistungen variieren je nach Versicherungsanbieter und Tarif. Typischerweise werden folgende Kosten übernommen:

  • Hotelkosten: Übernachtungskosten in einem Hotel oder einer Pension
  • Alternativunterkunft: Kosten für die Anmietung einer Ferienwohnung oder eines möblierten Appartements
  • ZusatzkostenVerpflegungskosten, sofern diese nicht bereits durch die Hotelkosten abgedeckt sind und Transportkosten für den Umzug in die temporäre Unterkunft und zurück

Bis zu welcher Höhe werden die Hotel- und Unterbringungskosten erstattet?

 

Grundsätzlich werden die Unterbringungs- und Hotelkosten so lange ausgelegt, bis Sie wieder in Ihre eigenen vier Wände ziehen können. Der Umfang der Deckung hängt aber von den spezifischen Bedingungen Ihrer Haushaltsversicherung ab. Manche Versicherungen übernehmen nur einen Teil der Kosten oder haben Obergrenzen für die Dauer (meist 100 Tage) und Höhe der Erstattung. In der Regel gibt es zwei Arten von Begrenzungen:

  • Tagesmaximum: ein festgelegter Betrag pro Tag, den die Versicherung für Unterbringungskosten bezahlt, z.B. 100 Euro pro Tag
  • Gesamthöchstbetrag: Eine maximale Gesamtsumme, bis zu der die Versicherung die Kosten begleicht, z.B. 50.000 Euro

Wie muss ich im Schadensfall vorgehen?

Um sicherzustellen, dass die Haushaltsversicherung im Schadensfall die Unterbringungs- und Hotelkosten übernimmt, sollten Sie folgende Schritte beachten:

Begrenzung des Schadens
  • Ergreifen Sie sofortige Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Stellen Sie beispielsweise bei einem Wasserschaden das Wasser ab oder decken Sie bei Sturmschäden beschädigte Fenster ab.
  • Riskieren Sie dafür aber niemals Ihre eigene Sicherheit.
Schadensmeldung
  • Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung. Viele Versicherungen haben eine 24-Stunden-Hotline für Notfälle.
  • Geben Sie dabei alle relevanten Informationen zum Schadensfall an, wie die Art des Schadens, den Zeitpunkt, den Umfang und die betroffenen Bereiche.
Dokumentation
  • Dokumentieren Sie den Schaden gründlich mit Fotos, Videos und detaillierten Beschreibungen.
  • Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen auf, die im Zusammenhang mit dem Schaden stehen.
Zusammenarbeit mit Sachverständigen
  • Ermöglichen Sie den Sachverständigen der Versicherung zur Begutachtung des Schadens Zugang zu Ihrem Zuhause.
  • Kooperieren Sie vollumfänglich während des gesamten Prozesses.
Kontakt mit der Versicherung
  • Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob und unter welchen Bedingungen die Hotel- oder Unterbringungskosten übernommen werden.
  • Fragen Sie nach der genauen Höhe der erstattungsfähigen Kosten pro Tag und nach der maximalen Gesamtsumme.
Bestätigung einholen
  • Lassen Sie sich von der Versicherung schriftlich bestätigen, dass die Hotel- oder Unterbringungskosten übernommen werden.
Unterkunft buchen
  • Wählen Sie eine Unterkunft innerhalb des von der Versicherung festgelegten Kostenrahmens aus.
Rechnungen einreichen
  • Reichen Sie nach dem Aufenthalt alle Rechnungen, Buchungsbestätigungen und Belege bei Ihrer Versicherung ein.
  • Fügen Sie auf Anfrage gegebenenfalls weitere Nachweise hinzu.
Rückkehr nach Hause
  • Sobald die notwendigen Reparaturen abgeschlossen sind und Ihr Zuhause wieder bewohnbar ist, informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer über den Status.
  • Stellen Sie sicher, dass alle behördlichen Freigaben vorliegen.
  • Organisieren Sie den Rückzug aus der temporären Unterkunft zurück in Ihr Zuhause.
Abschluss des Verfahrens
  • Nachdem alle notwendigen Dokumente eingereicht und geprüft wurden, wird die Versicherung Ihnen die erstattungsfähigen Kosten überweisen.
  • Überprüfen Sie die Auszahlung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen für eventuelle zukünftige Rückfragen auf.
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Viktoria Blaschek CHECK24 Österreich

Viktoria Maria Blaschek, MA

Online-Redakteurin

Viktoria stieg unmittelbar nach ihrer Schauspielausbildung und dem Masterstudium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften als Online-Redakteurin bei CHECK24 ein. Sie schreibt über komplexe Finanz-, Versicherungs- und Energiethemen und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Informationen zu unseren Vergleichen erhalten.

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