Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen ist die Rettungsgasse seit 2012 Pflicht. Dadurch kommen Rettungskräfte schneller an den Einsatzort. Trotzdem funktioniert sie oft nicht richtig. Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen zum Thema.
Sobald es Stau gibt oder der Verkehr stockt, sind alle Verkehrsteilnehmenden dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Die Rettungsgasse muss in solchen Fällen sofort gebildet werden und nicht erst, wenn Einsatzkräfte sichtbar oder hörbar sind. Richtwert: Ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h und weniger.
Eine Rettungsgasse bilden ist einfach:
Fahrzeuge bilden eine Gasse in der Mitte der Fahrbahn.
Alle Fahrzeuge auf dem äußersten linken Fahrstreifen fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Fahrzeuge weichen so weit wie möglich nach rechts aus, auch auf den Pannenstreifen, wenn nötig.
Die Rettungsgasse darf ausschließlich von Einsatzfahrzeugen genutzt werden.
Die Rettungsgasse nicht zu bilden oder zu befahren kann bis zu 726 Euro kosten. Wenn dabei Einsatzkräfte behindert werden, gehen die Strafen bis zu 2.180 Euro.
Dieselben Regeln wie in Österreich gibt es in Deutschland, Slowenien, Ungarn, Tschechien und in der Schweiz. In Italien, der Slowakei und in Lichtenstein gibt es keine verpflichtende Rettungsgasse.
Kroatien ist zwar kein Nachbar, aber ein sehr beliebtes Urlaubsland. Auch hier läuft es wie in Österreich. Auf der linken Spur nach links und alle anderen nach rechts ausweichen.
Online-Redakteur
Lukas hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und war 13 Jahre lang bei einem Radiosender tätig. Der erfahrene Journalist stellt seit dem Start von CHECK24 in Österreich sicher, dass die Informationen zu unseren Vergleichen leicht verständlich und unkompliziert aufbereitet werden.