Hagel, starke Windböen, Überschwemmungen oder andere wetterbedingte Ereignisse können erhebliche Schäden an Ihrem Fahrzeug verursachen. Eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung deckt Schäden durch Naturgewalten ab. Es gibt manche Fälle, wo bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen (z.B. Windgeschwindigkeit über 60 km/h). Wir raten auch grobe Fahrlässigkeit immer mitzuversichern. Bei einigen Versicherungen ist bei Schäden durch Naturgewalten der vereinbarte Selbstbehalt zu bezahlen.
Hier zahlt die Versicherung
Felix steht mit seinem Auto auf einem öffentlichen Parkplatz. Während eines heftigen Hagelsturms wird das Fahrzeug von großen Hagelkörnern getroffen, die Dellen und zerbrochene Fenster verursachen. Er meldet den Schaden sofort und dokumentiert die Folgen des Unwetters. Seine Teilkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten.
Sarah parkt ihr Auto wie gewohnt in der Nähe ihrer Wohnung. In der Nacht zieht ein Sturm über die Gegend und ein herabfallender Ast beschädigt das Fahrzeug. Ihre Teilkaskoversicherung übernimmt den Schaden, da die Windstärke nachweislich über 60 km/h betragen hat.
In solchen Fällen gibt es kein Geld
Nach einem Unwetter liegen Äste und Dachziegel auf der Straße. Katharina ist unachtsam und fährt drüber, wodurch Schäden am Fahrzeug entstehen. Es handelt sich dabei um einen selbst verschuldeten Unfall. Weil sie nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird der Schaden von der Versicherung nicht übernommen.
Matthias hat eine Teilkaskoversicherung ohne das Zusatzpaket „grobe Fahrlässigkeit“. Er wohnt in einem bekannten Überschwemmungsgebiet. Es gibt auch eine offizielle Warnung vor Hochwasser. Matthias parkt sein Auto trotzdem in einer Tiefgarage und das Wasser verursacht Schäden am Fahrzeug. Die Versicherung wertet dies als grob fahrlässiges Verhalten und steigt aus.
In unserem Ratgeber „Hagelschaden und Co. – wann zahlt die Autoversicherung?“ gibt es ausführliche Infos und weitere Praxisbeispiele.