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§57a-Begutachtung - die wichtigsten Fragen zum Pickerl

Damit ein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen kann müssen zwei gesetzlich vorgeschriebene Punkte erfüllt sein. Jedes Auto muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben und regelmäßig überprüft werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zur sogenannten §57a-Begutachtung, kurz „Pickerl“. Ausführliche Informationen zu Autoversicherung haben wir auf einer anderen Seite für Sie zusammengefasst.

Die wichtigsten Infos zusammengefasst

  • Das Pickerl ist Pflicht
  • Die Überprüfung können Sie in Kfz-Werkstätten und bei Autofahrerklubs machen
  • Es gibt fixe Zeitintervalle, wann Sie das Pickerl erneuern müssen

Warum muss das Auto Pickerl gemacht werden?

Bei der Begutachtung wird festgestellt, ob das Fahrzeug aus technischer Sicht gefahrlos auf der Straße unterwegs sein kann. Es werden zum Beispiel die Scheinwerfer, Bremsen oder die Lenkung überprüft. Sie brauchen vor Ort nur die Zulassung und den Typenschein, falls Sie Änderungen am Auto vorgenommen haben, die genehmigt werden müssen (Spoiler, tiefer gelegtes Fahrwerk, etc.).

Was sich die Werkstatt genau ansehen muss, ist gesetzlich vorgegeben:

Identifizierung des Fahrzeuges

Bremsanlage

Lenkung

Sicht

Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen

 

Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen

 

Fahrgestell und daran befestigte Teile

Sonstige Ausstattungen

 

Umweltbelastung

Wie läuft die Überprüfung ab?

Sie machen sich einen Termin aus und bringen das Auto in die entsprechende Werkstatt. Dort wird das Fahrzeug zuerst äußerlich nach offensichtlichen Mängeln untersucht. Danach folgen Funktionsprüfungen wichtiger Teile wie Bremsen, Beleuchtung oder Reifen. Außerdem werden die Abgaswerte gemessen. Am Ende gibt es einen Prüfbericht (Pickerl-Gutachten) und wenn alles passt, wird das neue Pickerl auf die Windschutzscheibe geklebt.

Was kostet das Pickerl?

Die Kosten können sich je nach Automarke und Werkstatt unterscheiden. Im Schnitt zahlen Sie rund 88 Euro für die Überprüfung. Wenn Mängel festgestellt werden, müssen Sie natürlich auch diese bezahlen.

Wie oft muss ich das Pickerl machen?

Es gilt die sogenannte 3-2-1-Regel. Bei einem neu zugelassenen Auto ist das erste Pickerl nach 3 Jahren fällig. Den nächsten Pickerltermin müssen Sie nach 2 Jahren ausmachen und danach jährlich. Es gibt dafür einen fix definierten Zeitraum, der sich an der Erstzulassung orientiert. Jahr und Monat sind am Pickerl eingestanzt. Sie können dann einen Monat davor oder bis zu vier Monate danach das Pickerl erneuern lassen.

Angenommen, Ihr Auto ist im April 2018 zum ersten Mal zugelassen worden, dann ist April in Zukunft immer der relevante Monat für das Pickerl. Für das Auto ist das neue Pickerl also im April 2024 fällig. Für März können Sie sich auch schon einen Termin ausmachen, spätestens im August muss alles erledigt werden.

Was passiert, wenn ich ohne gültiges Pickerl fahre?

Wenn Sie ohne Pickerl unterwegs sind, gibt es eine Geldstrafe. Bei einem Unfall kann es auch Probleme mit der Versicherung geben, wenn Sie kein gültiges Pickerl haben. Besonders teuer wird es, wenn der Unfall aufgrund eines Mangels passiert, den die Begutachtung entdeckt hätte.

Was passiert, wenn Mängel entdeckt werden?

Es kommt darauf an, wie schwer der Mangel ist. Dabei werden 4 Kategorien unterschieden:

1. Leichte Mängel

Wie der Name schon sagt, gibt es keine Auswirkungen auf Verkehrssicherheit. Sie werden darauf hingewiesen, dass der Mangel behoben werden sollte. Sie bekommen trotzdem das Pickerl. Beispiele für einen leichten Mangel sind kleine Rostflecken, die die Stabilität des Fahrzeuges aber nicht beeinträchtigen, oder leicht abgenutzte Scheibenwischer.

3. Mangel mit Gefahr in Verzug

Diese Mängel müssen unmittelbar behoben werden. Sie werden darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug nicht verkehrs- und betriebssicher ist und Sie damit sich selbst und andere gefährden. Sobald der Mangel behoben ist, bekommen Sie das Pickerl. Defekte oder sehr stark abgenutzte Bremsen sind ein klassischer Fall von Gefahr in Verzug.

2. Schwere Mängel

Bei einem schweren Mangel darf das Pickerl nicht erneuert werden. Der Mangel muss so schnell wie möglich behoben werden. Sie haben dafür maximal zwei Monate Zeit. Bei Steinschlag oder einem Riss im Sichtfeld der Windschutzscheibe spricht man zum Beispiel von einem schweren Mangel.

 

4. Vorschriftsmangel

Dieser Mangel liegt vor, wenn Bestandteile des Autos nicht zugelassen sind. Zum Beispiel ein nicht genehmigter Spoiler. Auch hier gibt es kein neues Pickerl. In dem Fall müssen Sie die Umbauten genehmigen lassen oder entfernen.

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Ersetzt ein Service das Pickerl?

Nein! Beim Service geht es in der Regel um Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben. Das Pickerl ist gesetzlich vorgeschrieben und muss gemacht werden. Das Service ist grundsätzlich freiwillig. Manchmal müssen Sie es aber machen, um bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Zum Beispiel bei Zusatzversicherungen, Hersteller-Garantien oder ähnlichen Vereinbarungen.

Was ist, wenn meine Begutachtungsplakette zerstört oder nicht mehr lesbar ist?

Gehen Sie mit dem Pickerl-Gutachten in die Werkstatt, die Ihr Auto überprüft hat. Sie bekommen dort ein Ersatzplakette. Wenn Sie das Gutachten nicht mehr finden, wenden Sie sich ebenfalls an die Werkstatt.

Lukas Kosch CHECK24 Österreich

Lukas Kosch

Online-Redakteur

Lukas hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft studiert und war 13 Jahre lang bei einem Radiosender tätig. Der erfahrene Journalist stellt seit dem Start von CHECK24 in Österreich sicher, dass die Informationen zu unseren Vergleichen leicht verständlich und unkompliziert aufbereitet werden.